Sicherheitsschuhe nach DGUV

 

§

Ab dem 01.01.2007 wurde die Benutzung von orthopädischem Fußschutz durch Einführung der neuen Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 191 neu festgelegt.

 

Benötigen Sie

•          orthopädische Änderungen (Zurichtung) an industriell gefertigten Arbeitssicherheitsschuhen?

oder

          orthopädische Fußeinlagen für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe?

 

Nach der aktuellen BGR DGUV erlischt die Baumusterprüfung der Arbeitssicherheitsschuhe, wenn in diese andere Fußeinlagen eingelegt oder Veränderungen/Zurichtungen an diesen Schuhen vorgenommen werden, ohne dass hierfür eine entsprechende Baumuster-Prüfbescheinigung vorliegt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegebenenfalls haftbar.

 

Ich biete Ihnen ein Konzept rund um den orthopädischen Fußschutz, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Selbstverständlich kümmere ich auf Wunsch um die Abrechnung der entstehenden Mehrkosten beim zuständigen Kostenträger. Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.